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Beglaubigte Übersetzung

ZUR ÜBERSETZUNG IHRER OFFIZIELLEN DOKUMENTE

In unserem Beruf gibt es zwei Arten von Übersetzungen: die freie Übersetzung und die beglaubigte Übersetzung.

Für die Übersetzung Ihrer offiziellen Dokumente (Ausweise, Diplome, Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden, Auszüge aus dem Handelsregister, Handelsverträge, verschiedene Bescheinigungen usw.) brauchen Sie einen vereidigten Übersetzer. Dabei handelt es sichum einen Übersetzer, der von den Behörden zugelassen ist, gleichlautend mit dem Original bescheinigte Übersetzungenzu liefern.Es sei bemerkt, dass der vereidigte Übersetzer weder höher diplomiert noch qualifizierter und auch nicht unbedingt erfahrener ist als ein anderer Übersetzer: er ist einfach nur von der Behörde zugelassen.

Für diese Art der Übersetzung wie für jede offizielle Urkunde ist mit einer sehr viel längeren Frist zu rechnen als bei einer sogenannten freien Übersetzung, insbesondere für den Empfang und Versand der Dokumente. Denn für beglaubigte Übersetzungen sind generell die Originale oder beglaubigte Kopien erforderlich.

Für das Ausland können sich zusätzliche Verfahren als nötig erweisen (Zertifizierung, Apostille, Legalisierung). Wenn diese komplizierten Verwaltungsverfahren nicht von unseren Diensten übernommen werden können, sorgen wir dafür, dass Ihre Dokumente bei der zuständigen Behörde (insbesondere beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten) anerkannt werden.